Der Weg zur Therapie:
• Kontakt mit der Logopädin
• fachärztliche Zuweisung
• chefärztliche Bewilligung durch Krankenkasse
• Terminvereinbarung mit der Logopädin
• Diagnostik/ Beratung/ Therapie
Eine logopädische Behandlung muss durch einen Facharzt (zB für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Neurologie oder einem Kinderarzt) verordnet werden. Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein, auf dem folgende Informationen angeführt sein sollten:
• Ihre persönlichen Daten
• Die Diagnose
• Eine Zuweisung zur logopädischen Therapie
• Die Therapieeinheiten
(zB: 10 x Logopädische Therapie à 45 min T2)
Diesen Verordnungsschein müssen Sie dann noch bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen (Voraussetzung für die teilweise Kostenrückerstattung durch ihre Sozialversicherungsanstalt).
Da ich Wahllogopädin bin, erfolgt die Bezahlung am Ende der Therapie mittels Überweisung. Die Kosten der Therapie orientieren sich an den Tarifempfehlungen des Berufsverbandes Logopädieaustria. In der Zeitangabe sind direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitungszeit) enthalten.
Tarife 2025:
Therapie 30 Minuten: € 55,00
Therapie 45 Minuten: € 78,00
Therapie 60 Minuten: € 95,00
Hausbesuchspauschale : € 35,00
Nach der 10. Einheit erhalten Sie eine Honorarnote von mir, welche Sie dann gemeinsam mit dem Verordnungsschein und der Bewilligung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen und einen Teil der Kosten wieder rückerstattet bekommen. Über die genauen Tarife der Kostenrückerstattung informieren Sie sich bitte bei der betroffenen Krankenkasse.
Teilweise Kostenrückerstattung durch Einreichen der
Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse!